Fischland-Darß-Zingst-Ultramarathon FDZU ® Längster Naturerlebnislauf in Mecklenburg-Vorpommern
Fischland-Darß-Zingst-Ultramarathon   FDZU ®Längster Naturerlebnislauf in Mecklenburg-Vorpommern

Organisatorische Rahmenbedingungen:

Als Veranstalter konnten wir ab 2019 den Polizeisportverein Ribnitz-Damgarten e.V. gewinnen. Darüber freuen wir uns sehr. Ansprechpartner für alle Fragen rund um unseren FDZU bleibt das Orga-Team des Ultramarathons.

 

Wir sind sehr dankbar, dass wir die Möglichkeit hatten, mit Unterstützung des LAV Ribnitz-Damgarten / Sanitz e.V. den 1. und den 2. FDZU presentieren zu können. Ohne diese Unterstützung hätte es im Jahr 2019 keinen 3. FDZU gegeben. Danke an Markus Sürth-Kollinger und sein erfolgreiches Team.

 

Mit der Anmeldung und Genehmigung dieses Laufes sind auch die für so eine Veranstaltung wesentlichen Versicherungsfragen positiv beantwortet. Wir werden dann das Label auf unserer Seite wieder entsprechend austauschen.

 

Gelaufen wird entgegen dem Uhrzeigersinn um die von der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst eingeschlossenen Boddengewässer.

 

Die Wege sind durchweg für Fahrräder geeignet. Daher hat es neben dem "run-and-bike" auch die Möglichkeit der Fahrradbegleitung für Ultramarathonläufer gegeben. Es gibt keine besonderen Ansprüche an die Fahrräder. Sie sollten allerdings den allgemein gültigen Verkehrsregeln entsprechen.

Da der Fischland-Darß-Zingst-Ultramarathon als Naturerlebnislauf durch sehr sensible Natur- und Kulurlandschaften führt, sind ein paar Leitgedanken angebracht. Schließlich wollen wir ja noch viele viele Jahre diesen einzigartigen Schatz genießen und bewundern.

 

  1. Wir laufen nicht querfeldein, sondern ausschließlich auf vorhandenen Wegen.
  2. Alles, was wir mit uns führen, bringen wir auch ins Ziel. Wir werfen unterwegs keine Abfälle und Becher weg.
  3. Wir nehmen Rücksicht auf unsere Mitmenschen, die hier leben oder hier Urlaub machen.
  4. Wir füttern keine Wildtiere.
  5. Befinden sich Wildtiere auf unserem Laufweg, gehen wir nur langsam auf diese zu, so dass sie in Ruhe ausweichen können.
  6. Wir entfernen keine Pflanzen, oder beschädigen diese.
  7. An Straßenübergängen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. 

 

Als Ausdauersportler in der freien Natur wissen wir, dass wir alle nur für begrenzte Zeit zu Gast sind auf dieser fantastischen Erde. Nach uns werden hier noch viele von uns zu Gast sein. Sorgen wir dafür, dass sie sich genauso wohl fühlen können, wie wir es heute tun.

GPS-Track über outdooractive:

Allgemeine Laufbedingungen

 

 §1 Anwendungsbereich – Geltung 

Die hier bezeichnete Laufveranstaltung des Veranstalters wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des Leichtathletikverbandes des Bundeslandes durchgeführt. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. 

 

§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das nach den Bestimmungen vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und / oder die Disqualifikation auszusprechen. Die Teilnahme mit anderen Sportgeräten, mit Ausnahme von Adaptiv-Bikes, ist nicht gestattet. Das Mitführen von Babyjoggern ist nur dann zugelassen, wenn darauf in der Ausschreibung explizit hingewiesen wurde.       

(2) Eine Begleitperson, die nicht startberechtigt ist und auch keine offizielle Startnummer erworben hat, darf den Läufer/in nicht begleiten. Sollten diese o.g. Punkte 1.-2. missachtet werden, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(3) Jeder Teilnehmer versichert und erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, nicht unter Alkoholeinfluss oder Drogen jeder Art steht, keine Krankheiten aufweist und körperlich gesund ist. Das Sanitätspersonal und der Veranstalter sind berechtigt, bei Anzeichen einer Gesundheitsgefährdung jeden Teilnehmer auch ohne Ersatz von der Veranstaltung auszuschließen. 

(4) Den Hinweisen der Streckenposten ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere an gewissen Gefahrenpunkten.

(5) Entlang der Strecke und im Ziel sind Verpflegungspunkte oder Erfrischungsstellen eingerichtet. Medizinische Grundversorgung lt. DLV –Volkslaufbestimmungen ist auf der Strecke und im Start-Zielbereich gewährleistet.

(6) Jeder ordnungsgemäß Gemeldete, der das Ziel in der jeweils vorgegebenen Sollzeit (Differenz zwischen Zielzeit und Startzeit) erreicht, erhält im Ziel eine Urkunde. Siegerehrungen finden lt. Ausschreibungen statt. 

 

§3 Anmeldung – Nachmeldung – Zahlungsbedingungen – Rücktritt – Rückerstattungen  

(1) Die Anmeldung kann nur online (siehe Anmeldung unter Internet der Veranstaltung) erfolgen. Es kann nur mit den vereinbarten Zahlungsmodalitäten bezahlt werden. Bei Anmeldungen per Post/ Fax werden nicht bearbeitet. 

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages abzgl. Gebühren für Transaktionen und Registrierung, kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, sofern eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin nicht möglich war bzw. der Teilnehmer seine gebuchten Leistungen mit Terminverschiebung nicht in Anspruch nimmt. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet (Krieg, Unwetter, u. Ä.), Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(3) Alle bis Meldeschluss vor Start gemeldeten Läufer werden in die Meldelisten aufgenommen. Anmeldungen nach diesem Termin werden nicht bearbeitet. UMMELDUNGEN sind NICHT möglich, es sei denn in der Ausschreibung sind gesonderte Regulierungen vereinbart.

(4) Nachmeldungen sind grundsätzlich nur lt. Ausschreibungsverfahren möglich.

 

§4 Startunterlagenausgabe

Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seinem Personalausweis/Reisepass. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Startunterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.

 

§5 Haftungsausschluss

(1) Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er weder gegen den Veranstalter, dessen beauftragte Unternehmen, die Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Stadt oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen wird, die ihm durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind.

(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. 

(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird von Seiten des Veranstalters keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten. 

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 

(6) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen. 

 

§6 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (siehe BundesdatenschutzG sowie EU - DSGVO). Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein. 

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews kostenfrei zu Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt durch den Veranstalter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Insbesondere Fotografien dürfen kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken (insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung etc.) verwendet und gespeichert werden. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte wie z.B. DLV, RaceResultAG, Running4you, usw. zum Zweck des Payment (Zahlungsabwicklung), der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und ggf. gespeichert werden.

(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr oder Altersklasse, Nationalität, Ort, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter wird Vorkehrungen treffen, dass die Daten nur einem begrenzbaren Kreis und möglichst nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.    

  

§7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die verfassungswidrige Kennzeichen, Symbole und Slogan auf ihrer Kleidung tragen oder tätowiert haben, von der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls durch ein Platzverbot vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Politische Werbung jeglicher Art ist während der Laufveranstaltung untersagt.

(2) Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert an der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen. Sollte dies missachtet werden, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(3) Eine Disqualifikation kann bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts. 

 

§ 8 Verwendung von Bildmaterial in Verbindung mit der Veranstaltung

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotoerzeugnisse und Video-Sequenzen, die während der Veranstaltung aufgenommen werden und mit dieser im direkten Zusammenhang stehen, auf den Medien des Veranstalters (online-Medien und Print-Medien) für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

 

§ 9 Zeitrahmen und CutOff

Ab dem 8. FDZU führen wir am 100-km-Punkt eine CutOff-Zeit von 18.30 Uhr ein. Durchlaufzeiten nach diesem Zeitpunkt für den 115-km-Lauf sind nicht mehr möglich. Bei Erreichen der 100-km-Marke geht dann diese Leistung in die offizielle Wertung. Zielschluß beim 100-km-Punkt ist 19.30 Uhr.

 

Zielschluß für den 115-km-Lauf ist ab dem 8. FDZU um 21.00 Uhr. Zieleinläufe nach dieser Zeit gelten als DNF.

 

Alle Laufabbrüche vor dem 100-km-Punkt werden als DNF gewertet. 

 

Juni 2023

Der Veranstalter

Drop-Bag-Service

Für Eure Versorgung unterwegs planen wir einen Drop-Bag-Service ein. Dazu werden wir Euch mobil begleiten und Euer Gepäck zur Eigenversorgung bereithalten.

 

Bitte dazu auch die Teilnehmerinformation beachten. Diese werden hier ebenfalls rechtzeitig versenden.

 

Versorgungspunkteplan:

Nummer Versorgungspunkt Kilometer
0 Ribnitz Stadion am Bodden 0
1 Saal 9,3
2 Michaelsdorf Pommernstube 16,9
3 Bodstedt Hafen 23,3
4 Barth 28,3
5 Barth 40
6 Breesewitz 45,4
7 Zingst Hafen 50,5
8 Zingst Seebrücke 61
9 Prerow  69,1
10 Wieck Hotel Haferland 74,7
11 Born Zentrum 81,2
12 Althagen Hafen 90
13 Wustrow Seebrücke 93,6
14 Dierhagen Ost 100
15 Körkwitz Bernsteinsee (Radweg) 108,7
16 Ribnitz Boddentherme 112,8

Zentraler Informationspunkt im Zielbereich

Das ist neu, wir richten im Zielbereich einen zentralen Informationspunkt ein. Hier werden alle Informationen zum Status der Teilnehmer auf den Strecken eingehen und bereit gehalten. Die Notfall-Telefonnummer wird hier angesiedelt sein. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet dort anzurufen, sobald ein solcher Notfall eintritt. Laufabbrüche sind ebenfalls dort zu melden. Von diesem Punkt aus werden erforderliche Transporte organisiert.

Öffnungszeiten der Meiningenbrücke bei Zingst

Diese Zeiten sind auch am 18.06.2022 gültig.

Mit freundlicher Unterstützung durch:

Vineta-Stadt

Barth

Polizeisportverein Ribnitz-Damgarten e.V.
Leichtathletikverein Ribnitz-Damgarten / Sanitz e.V.
Gemeinde Zingst

Segel-macherei Boldt

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